Energieaudit EDL-G

Seit April 2015 ist das Energiedienstleistungesgesetz (EDL-G) in Kraft. Dieses besagt, dass große Unternehmen (nicht KMU) verpflichtet sind, ihren Energieverbrauch alle 4 Jahre zu überprüfen. Für die meisten Firmen ist dies wieder 2019 notwendig. Bei Nicht-Erfüllung der notwendigen Anforderungen können Bußgelder bis zu 50.000 € anfallen.

Die Überprüfung wird durch Energieaudits bescheinigt.

PS PLAN hilft Ihnen und erstellt Vor-Ort ein Energieaudit nach EDL-G.


Anforderungen Energieaudit

  • Wir überprüfen mindesten 90% des Energieverbrauchs Ihres Unternehmens
  • sämtliche Unternehmensteile und Einrichtungen werden von uns geprüft
  • Wir prüfen auf aktuellen, kontinuierliche oder zeitweise gemessenen Betriebsdaten zum Energieverbrauch